Immissionsschutz
Leistungsbeschreibung
Belästigungen durch Lärm (Nachtruhe) oder Grillen sind häufig nachbarschaftsrechtliche Angelegenheiten, für die der Zivilrechtsweg beschritten werden muss.
Bei Veranstaltungen können aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses von den gesetzlich normierten Ruhezeiten Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Rechtsgrundlage
Kosten
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Betrag: 25,00 EUR
Ausnahmegenehmigung nach §§ 9,10 LImSchG:
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