Infektionsschutz
Leistungsbeschreibung
Die Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen, die Erkennung frühzeitiger Infektionen und die Verhinderung der Weiterverbreitung sind Teil des Infektionsschutzes.
Rechtsgrundlage
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Die Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen, die Erkennung frühzeitiger Infektionen und die Verhinderung der Weiterverbreitung sind Teil des Infektionsschutzes.