NRW-Genehmigung für Handwerker

  • Leistungsbeschreibung

    Die gebietsübergreifende, pauschalisierte Ausnahmegenehmigung kann für den Bereich einer Bezirksregierung bis hin zum Bereich aller Bezirksregierungen in NRW erteilt werden.

    Der Ausweis berechtigt zum Parken in Bereichen mit den Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot), 290 (eingeschränktes Halteverbot für eine Zone), in den Bereichen mit Parkscheibenpflicht, sowie an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne zeitliche Begrenzung und ohne Zahlung sowie auf Bewohnerparkplätzen.

    In die Genehmigung können bis zu 5 Kfz-Kennzeichen eingetragen werden. Da sie aber nur im Original gültig ist, kann sie immer nur für ein Fahrzeug genutzt werden.

    Die Gebühren staffeln sich je nach Anzahl der Bezirksregierungen, für die die Ausnahmegenehmigung gelten soll. Für den Bereich einer Bezirksregierung beträgt die Gebühr 150 Euro. Für jede weitere Bezirksregierung erhöht sich die Gebühr um 70 Euro. Der Höchstbetrag für ganz NRW beträgt 348 Euro.

    Der Parkausweis ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig.

    Onlineantrag

  • Kosten

    • Betrag: 348,00 EUR

      Max. Gebühr für ganz NRW

    • Betrag: 70,00 EUR

      Für jeden weiteren Regierungsbezirk zusätzlich

    • Betrag: 150,00 EUR

      Für Regierungsbezirk Münster