Nutzungsänderung
Leistungsbeschreibung
Nutzungsänderungen ohne genehmigungspflichtige Baumaßnahmen können im Wege der Anzeige vor Aufnahme der Nutzung der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Der Anzeige sind die zur Beurteilung notwendigen Bauvorlagen beizufügen
Dokumente