Sanierung (städtebaulich)
Leistungsbeschreibung
Programm der Städtebauförderung, die eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen in einem festgelegten Sanierungsgebiet innerhalb einer Stadt oder eines Dorfes bündelt, um städtebauliche Missstände zu beheben. Ziel der städtebaulichen Sanierung ist die Bewahrung des städtebaulichen Erbes, die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Begleitung des Strukturwandels. Angewendet wird die städtebauliche Sanierungsmaßnahme bei der Sanierung historischer Stadtkerne, der Stadterneuerung, im Denkmalschutz und im Stadtumbau.
Rechtsgrundlage
Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadtbildes in dem historischen Stadtkern (1. Änderung)
Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen in der historischen Altstadt
Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Historischer Stadtkern Warendorf"
Satzung über verringerte Bauwiche und Abstandsflächen im historischen Stadtbezirk Freckenhorst