Schlagabraumverbrennung

  • Leistungsbeschreibung

    Für das Gebiet der Stadt Warendorf wurde eine Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum erlassen.

    Im Gebiet der Stadt Warendorf dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen angefallen sind (Schlagabraum), zukünftig vom 15.10. bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres unter Beachtung der in der unten aufgeführten Allgemeinverfügung festgelegten Auflagen verbrannt werden.

    Die Verbrennung ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage

  • Dokumente