Schwerbehindertenparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Parkausweis Schwerbehinderte (blauer Parkausweis)

    Der blaue EU-Parkausweis mit Foto gilt in der Europäischen Union und einigen anderen Ländern (Bsp. Schweiz).

     

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • Ihr Ausweisdokument
    • Ein aktuelles Foto von Ihnen
    • Ihr Schwerbehindertenausweis oder Bescheid
    • Ggf. Ihr vorheriger EU-Parkausweis

     

    Den blauen EU-Ausweis bekommen Menschen mit:

    • außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
    • Blindheit (Merkzeichen Bl)
    • Contergan-Schädigung (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und Menschen mit vergleichbarer Behinderung

    Mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen Sie hier parken:

    • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol,
    • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen,
    • in Fußgängerzonen während der Ladezeit,
    • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden,
    • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.

    Sie dürfen meistens maximal für 24 Stunden parken. Es sei denn, es steht an den Parkplätzen eine andere Zeitangabe.
    Auf privaten Parkplätzen ist die maximale Parkdauer oft kürzer, zum Beispiel auf Parkplätzen von Supermärkten.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    Schwerbehindertenausweis + Lichtbild

  • Kosten

    • Betrag: kostenfrei

      Der EU-Parkausweis ist gebührenfrei.