Stellplatzverpflichtung
Leistungsbeschreibung
Sofern ein Bauherr seiner Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht nachkommen kann, hat er zur Ablösung dieser Verpflichtung einen nach Stadtgebietsteilen bestimmten Geldbetrag an die Stadt Warendorf zu zahlen.
Rechtsgrundlage