Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen mit geringem Einkommen, die kein Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Asylbewerberleistungen erhalten. Ziel ist es, ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.

    Wohngeld kann 

    • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims oder
    • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

    beantragt werden. 

    Die Höhe richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).

    Um Wohngeld zu beziehen, muss ein Antrag bei der Wohngeldbehörde der Stadt Warendorf gestellt werden. Sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt.