Denkmalpflege_ Erlaubnisse
Leistungsbeschreibung
Jegliche bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen an Baudenkmälern (z.B. Änderung der Fassade, Beseitigung von baulichen Anlagen etc.) unterliegen einer denkmalrechtlichen schriftlichen Erlaubnis, die bei der unteren Denkmalbehörde der Stadt Warendorf eingereicht werden muss.
Rechtsgrundlage
Dokumente