Denkmalpflege_ öffentliche Förderung
Leistungsbeschreibung
Nach Denkmalschutzgesetz ist es die Pflicht des Eigentümers, sein Denkmal zu erhalten. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Förderprogramme und somit finanzielle Unterstützung vom Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Warendorf, um das baukulturelle Erbe zu erhalten.
1) Stadtpauschale
Antragsformular (siehe unter Dokumente)
2) Einzelförderung
Siehe Website Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau- und Digitalisierung NRW
3) Fassaden- und Hofprogramm
Rechtsgrundlage
Dokumente