Regionalentwicklung

  • Leistungsbeschreibung

    Bezeichnet die Erhaltung und Gestaltung einer zukunftsfähigen Entwicklung von Regionen und Kommunen zur langfristigen Sicherung der Lebensqualität durch die Aktivierung von regionsspezifischen Potentialen. Die regionale kommunenübergreifende Kooperation umfasst dabei sowohl die Landes- und Regionalplanung, die Regional –und Strukturpolitik als auch die Regionalökonomie und Methoden der Sozial-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften.
    Die Regionalentwicklung ist ein informelles Planungsinstrument und damit nicht rechtsverbindlich.

  • Rechtsgrundlage