Lärmaktionsplan

  • Leistungsbeschreibung

    Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne aufzustellen und zu beschließen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und mit Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben in Bezug auf den Straßenverkehrslärm zuständig. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.

    Bei dem Lärmaktionsplan für die Stadt Warendorf handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.


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