Finanzielle Unterstützung
Wohngeld
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Pflegewohngeld
Sollten für den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann der Kreis Warendorf Pflegewohngeld gewähren. Dieser Zuschuss ist für die Deckung der Investitionskosten bestimmt und kann einen Teil oder maximal den Gesamtbetrag der Investitionskosten betragen.
Weitere Auskünfte zur Finanzierung erhalten Sie beim Sozialamt des Kreises Warendorf unter der Telefonnummer: 02581 53-5030Leistungen der Sozialhilfe
Suchergebnisse werden geladenKeine Leistungen gefunden.Grundrentenzuschlag
Zum 01.01.2021 wurde die Grundrente eingeführt. Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentnerinnen und Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben.
Der Zuschlag muss nicht beantragt werden, da die Berechtigung von der Deutschen Rentenversicherung festgestellt und automatisch mit der Rente ausgezahlt wird.
Nähere Informationen hierzu bekommen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis weist den Grad der Behinderung (GdB) aus und berechtigt, verschiedene Rechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Welche Vorteile der Schwerbehindertenausweis mit sich bringt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung und wird mit einem sogenannten Merkzeichen versehen.
- aG: außergewöhnlich gehbehindert
- B: Begleitung erforderlich
- Bl: Blind
- G: Gehbehindert
- Gl: Gehörlos
- H: Hilflos
- RF: Rundfunksbeitragsbefreiung oder -ermäßigung
- TBl: taubblind
Einen ersten Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (Erstantrag) können Sie beim Kreis Warendorf stellen. Beträgt der der Grad der Behinderung mindestens 50, stellt der Kreis Warendorf einen Ausweis über die Eigenschaft als Schwerbehinderte(r) aus.
Weitere Informationen hierzu bekommen Sie bei der zuständigen Stelle des Kreises Warendorf.Beim Bürgerbüro der Warendorfer Stadtverwaltung können Sie ein Formular für den Erstantrag oder für einen Änderungsantrag bekommen und die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises vornehmen lassen.
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, Menschen mit Behinderungen (Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis) und Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den GEZ-Gebühren befreien lassen.
Alle, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind, haben automatisch einen Anspruch auf Telefongebührenermäßigung.
Weitere Informationen zur Beitragsbefreiung und Beitragsreduzierung finden Sie unter
www.rundfunkbeitrag.deEin Antragformular zur GEZ-Befreiung bekommen Sie unter anderem im Bürgerbüro der Warendorfer Stadtverwaltung.
Pflegeversicherung
Im Pflegeversicherungsgesetz ist Pflegebedürftigkeit wie folgt beschrieben: „Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.
Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mindestens in der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“
Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird von der zuständigen Pflegeversicherung geprüft.Die Pflegeversicherung ist eine "Teilkostenversicherung". Das bedeutet, dass sie häufig nicht alle Kosten der Pflege abdeckt.
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, der muss zunächst einen Antrag bei der eigenen Kranken- bzw. Pflegekasse stellen.
Im Anschluss beauftragt die Pflegekasse die Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. Dafür wird in der Regel ein Hausbesuch durchgeführt.
Der Medizinische Dienst entscheidet danach über die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung sowie ggf. über die Zuteilung eines Pflegegrades (Pflegegrad 1 bis 5) und damit verbunden über die Bewilligung von Pflegeleitungen.Die Pflegeleistungen umfassen ein breites Spektrum an Pflegegeld und Pflegesachleistungen für äußerst vielseitige pflegerelevante Zwecke. Damit alle Möglichkeiten und gesetzlichen Ansprüche erkannt und auf die jeweilige Situation passgenau abgestimmt werden können, ist es sehr empfehlenswert eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Pflegegradrechner an, mit dem Sie ausrechnen lassen können, ob sich in Ihrem Fall ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung lohnt.
Informationen zum Medizinischen Dienst und wertvolle Tipps, wie Sie sich auf einen Hausbesuch vorbereiten sollten, bekommen Sie auf der Internetseite www.pflege.de
Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Warendorf unterstützt Sie bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Pflegeversicherung
Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Kreis Warendorf richtet sich an Menschen, die Leistungen aus dem SGB II und SGB XII beziehen sowie Arbeitnehmer und Rentner mit geringen Einkünften.
Das Büro berät:
- wenn Sie Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können
- wenn trotz laufender Zahlungen die Schulden immer höher werden
- wenn Ihr Lohn/Gehalt oder Ihr Konto gepfändet wird
- wenn sich der Gerichtsvollzieher angemeldet hat
- wenn Sie weitere psychosoziale Hilfen benötigen
- über den Verlauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens und die wichtigsten Regelungen