Pflege- und Wohnberatung
Pflege- und Wohnberatung des Kreises Warendorf
Die Beratung erfolgt trägerunabhängig und neutral, vertraulich und kostenfrei, auf Wunsch telefonisch oder auch im Rahmen eines Hausbesuchs.
Mögliche Beratungsthemen:
- Hilfsangebote für die häusliche Pflege (z.B. ambulante Pflegedienste, Mahlzeitendienste, hauswirtschaftliche Hilfen, Hausnotruf)
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige (z.B. Tagespflege, Kurzzeitpflege, Pflegekurse, Betreuungsdienste)
- Demenzerkrankungen
- Pflegeeinstufung
- Finanzierung von Pflege
- geeignete Wohnformen
- Wohnraumanpassung und Wohnungsumbau
- Hilfs- und Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Badewannenlifter)
Kontakt:
Kreis Warendorf
Pflege- und Wohnberatung
Waldenburger Straße 2
Julia Böwing
Tel.: 02581 53-5028
E-Mail: julia.boewing@kreis-warendorf.deRegionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland
Alter, Pflege und Demenz sind Themen, zu denen viele Fragen aufkommen.
Das Regionalbüro ist Ansprechpartner für Sie, wenn Sie
- einen Pflegegrad haben, eine private Hilfe im Haushalt beschäftigen und diese über die Pflegekasse abrechnen möchten
- als Einzelperson oder Unternehmen bei Menschen mit einem Pflegegrad bereits Hilfe erbringen oder künftig erbringen wollen (keine Pflege, keine Gartenarbeit oder handwerkliche Leistungen!) und diese mit einer Pflegekasse abrechnen möchten
- bei einem Pflege- oder Betreuungsdienst in Hauswirtschaft oder Betreuung tätig werden möchten und dafür eine Qualifizierung benötigen
- ein Angebot für betreuungsbedürftige Menschen, pflegende Angehörige, Menschen mit einer Behinderung oder ältere Menschen mit Migrationshintergrund aufbauen möchten (Konzeptarbeit, Finanzierungsfragen, Hilfe in der Startphase)
- Vorträge und Kurse zur Psychischen Gesundheit im Alter, Umgang mit Menschen mit Demenz, Selbstsorge pflegender Angehöriger u.a. suchen
Kontakt:
Regionalbüro Münsterland
in Trägerschaft der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Warendorf e.V.
Wilhelmstraße 5
59227 Ahlen
Tel.: 02382-940997-10
E-Mail: muensterland@rb-apd.deBetreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ermöglicht Vorkehrungen für den Betreuungsfall zu treffen. Sie kann Aussagen zur Wahl der betreuenden Person beinhalten sowie Wünsche und Gewohnheiten, die respektiert werden sollen.
Auch die Auswahl eines Heimpflegeplatzes kann beispielsweise darin vorgegeben werden. Diese Verfügung ist schriftlich zu verfassen und muss im Betreuungsfall dem Betreuungsgericht vorliegen. Die Betreuungsverfügung ist für die betreuende Person und das Gericht bindend, es sei denn, der Wunsch wurde zwischenzeitlich erkennbar aufgegeben oder ist für eine der beteiligten Personen unzumutbar. Nähere Auskünfte sind hier beim Kreis Warendorf, beim Amtsgericht oder dem Betreuungsverein einzuholen.