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Rechtliche Beratung und Betreuung

Rechtliche Beratung und Betreuung

  • Rechtsberatung Sozialverband VdK

    Der Sozialverband VdK berät in allen sozialrechtlichen Fragen vom Schwerbehinderten- bis zum Rentenrecht. Die Beratung setzt eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK voraus.

    Kontakt:
    Sozialverband VdK
    Kreisverband Warendorf
    Südstraße 43
    59227 Ahlen
    Tel.: 02382 2079

  • Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    Durch die Beratungshilfe soll es Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und vertreten zu lassen. Prozesskostenhilfe kann in Anspruch genommen werden, wenn ein gerichtlicher Rechtsstreit droht. Die Prozesskostenhilfe soll allen Beteiligten die Durchsetzung ihrer Rechte ermöglichen.
    Über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet das zuständige Amtsgericht.

    Weitere Informationen:
    Amtsgericht Warendorf
    Dr.-Leve-Straße 22
    48231 Warendorf
    Tel.: 02581 6364-0

  • Gesetzliche Betreuung

    Für eine erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, kann das Gericht eine Betreuerin beziehungsweise einen Betreuer bestellen. 

    Eine Betreuung wird vom Vormundschaftsgericht angeordnet. Betreuen kann eine vertraute Person des betroffenen Menschen oder eine berufsbetreuende Person. Eine Betreuung wird grundsätzlich nur dann eingerichtet, wenn es erforderlich ist.

    Für alle Fragen rund um die Betreuung kommen nachfolgende Institutionen in Frage:

    Kreis Warendorf
    Sozialpsychiatrischer Dienst
    Waldenburger Straße 2
    48231 Warendorf
    Tel.: 02581 53-0

    Amtsgericht Warendorf
    Dr.-Leve-Straße 22
    48231 Warendorf
    Tel.: 02581 6364-0

  • Betreuungsverfügung

    Die Betreuungsverfügung ermöglicht Vorkehrungen für den Betreuungsfall zu treffen. Sie kann Aussagen zur Wahl der betreuenden Person beinhalten sowie Wünsche und Gewohnheiten, die respektiert werden sollen. Auch die Auswahl eines Heimpflegeplatzes kann beispielsweise darin vorgegeben sein. 
    Diese Verfügung ist schriftlich zu verfassen und muss im Betreuungsfall dem Betreuungsgericht vorliegen. Die Betreuungsverfügung ist für die betreuende Person und das Gericht bindend, es sei denn, der Wunsch wurde zwischenzeitlich erkennbar aufgegeben oder ist für eine der beteiligten Personen unzumutbar. Nähere Auskünfte sind hier beim Kreis Warendorf, beim Amtsgericht oder dem Betreuungsverein einzuholen.

    Nähere Informationen:

    Kreis Warendorf
    Betreuungsbehörde

    Waldenburger Straße 2
    48231 Warendorf
    Tel.: 02581 53-0

    Betreuungsverein Innosozial im Kreis Warendorf e.V.
    Südstraße 12b
    48231 Warendorf
    Tel.: 02581 633257

    Amtsgericht Warendorf
    Betreuungsgericht
    Dr.-Leve-Straße 22
    48231 Warendorf