Asylbewerberleistungen
Asylbewerberleistungen sind materielle Hilfen für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, die sich im Asylverfahren befinden, sowie Personen mit einer Duldung. Auch Flüchtlinge aus der Ukraine können diese Leistungen vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Außerdem sind manche Ausländerinnen und Ausländer leistungsberechtigt, die eine Aufenthaltserlaubnis nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes haben.
Leistungen erhält nur, wer nicht über genug Einkommen und Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt sicherzustellen.
Leistungsberechtigte erhalten Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Ernährung, Kleidung, Hygienebedarf, medizinische Versorgung und Leistungen für Ihren persönlichen Bedarf, der je nach Alter und Familiensituation variiert.
Zu den Asylbewerberleistungen zählt auch die Krankenhilfe. Diese erlaubt es Flüchtlingen, einen Arzt aufzusuchen. Ebenfalls werden Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. für Mittagsverpflegung in Schule und Kindergarten oder Klassenfahrten gewährt).
Nach 36 Monate können die Bezieher Leistungen erhalten, die vom Umfang mit den Leistungen der Sozialhilfe vergleichbar sind.