Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) und Hilfe zum Lebensunterhalt sind finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt. Beide Leistungen gehören zum Bereich der Sozialhilfe. 

Durch diese Leistungen wird insbesondere der Bedarf eines Menschen an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschl. Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens gesichert. Zusätzlich können Mehrbedarfe unter bestimmten Voraussetzungen (wie z. B. Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder bei Personen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen) gewährt werden.

Diese Leistungen können Personen beantragen, die 

  • voll erwerbsgemindert sind oder das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und
  • ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dies kann der Fall sein, wenn keine oder keine ausreichenden Einkünfte (z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder einsetzbares Vermögen vorhanden ist. 

Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen erhalten für ihren Lebensunterhalt keine Leistungen Leistungen der Sozialhilfe. Diese Personen können einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.