Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) und Hilfe zum Lebensunterhalt sind finanzielle Leistungen für den Lebensunterhalt. Beide Leistungen gehören zum Bereich der Sozialhilfe. 

Durch diese Leistungen wird insbesondere der Bedarf eines Menschen an Ernährung, Kleidung und Unterkunft einschl. Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens gesichert. Zusätzlich können Mehrbedarfe unter bestimmten Voraussetzungen (wie z. B. Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder bei Personen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen) gewährt werden.

Diese Leistungen können Personen beantragen, die 

  • voll erwerbsgemindert sind oder das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und
  • ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Dies kann der Fall sein, wenn keine oder keine ausreichenden Einkünfte (z. B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder einsetzbares Vermögen vorhanden ist. 

Erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen erhalten für ihren Lebensunterhalt keine Leistungen Leistungen der Sozialhilfe. Diese Personen können einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen. 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Grundsicherung im Alter wird an Personen gewährt, die

    • ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, 
    • volljährig sind und
    • das gesetzliche Rentenalter erreicht haben 
    • oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.  

    Für die Prüfung der vollen Erwerbsminderung bittet das Sozialamt die Rentenversicherung um eine sozialmedizinische Begutachtung. 

    Diese Prüfung ist bei bestimmten Personengruppen nicht erforderlich. Dies trifft zum Beispiel auf Personen zu, die eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigte sind. 

    Die Grundsicherung muss beim Sozialamt beantragt werden. Sie wird in der Regel dann für 12 Monate bewilligt. 

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  • Hilfe zum Lebensunterhalt

    Hilfe zum Lebensunterhalt wird an Personen gewährt, die

    • ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, 
    • für eine befristete Zeitdauer voll erwerbsgemindert sind oder eine vorgezogene Altersrente beziehen
    • und das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.
    • Die Hilfe zum Lebensunterhalt setzt auch voraus, dass Sie keinen Anspruch auf Grundsicherung, Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. 
    • Ebenfalls können Kinder unter 15 Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, wenn sie nicht mit Eltern zusammenleben, die Bürgergeld erhalten. 

    Nach einer Meldung beim Sozialamt, prüft dieses ob ein Anspruch besteht. 

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  • Bürgergeld

    Anlaufstelle Jobcenter Warendorf
    Anlaufstelle des Jobcenters in Warendorf

    Das Jobcenter Kreis Warendorf ist Ansprechpartner für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld. Das Bürgergeld ist auch eine finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen und ihre Angehörigen. Neben der Gewährung von Bürgergeld unterstützt das Jobcenter auch bei der Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung und bis Informationen und Beratung in anderen Lebenslagen.

    In Warendorf ist die Anlaufstelle unter folgender Adresse zu finden: 

    Jobcenter Anlaufstelle Warendorf

    Südstraße 10a

    48231 Warendorf

    jobcenter-warendorf.de/