Rentenstelle
Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge bilden das klassische „3 Säulen System“ der Alterssicherung.
Nach wie vor kommt der Rentenversicherung eine besondere Bedeutung zu, da zwei Drittel der Ausgaben der gesamten Alterssicherung in Deutschland von der Rentenversicherung gedeckt werden.
Die Rentenstelle der Stadt Warendorf gibt dazu Auskunft über:
- Renteninformation / Renten- und Wartezeitauskunft
- Rente für Pflegepersonen
- Rente ohne Grenzen – arbeiten im Ausland
- Selbständige in der Rentenversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Minijob – Midijob –Bausteine für die Rente
- Arbeitslosigkeit und Rente
- Information zur Altersvorsorge
Ebenfalls werden folgende Anträge und Anliegen aufgenommen und an den zuständigen Rententräger weitergeleitet:
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Altersrenten- und Hinterbliebenenrenten
- Klärung des Rentenversicherungskontos
- Feststellung der Kindererziehungszeiten u. Kinderberücksichtigungszeiten
- Reha und Teilhabe am Arbeitsleben
- Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren
- Sozialversicherungsausweis
Weitere Hinweise:
Für eine aktuelle Renteninformation über die Höhe der künftigen Rente ist ein vollständig geklärtes Rentenkonto erforderlich. Die Auszahlung der Rente erfolgt nicht automatisch. Der Antrag sollte ein Vierteljahr vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden. Auskünfte und Antragsaufnahmen sind zeitaufwendig. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.