Sonstige soziale Förderung

Sonstige soziale Förderung

  • Bestattungskosten

    Der örtliche Träger der Sozialhilfe übernimmt die Kosten einer Bestattung, wenn den Verpflichteten aus finanziellen Gründen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Bei der Prüfung werden die Maßstäbe der Sozialhilfe angelegt. Dabei wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller erforderlichen Gebühren übernommen.

    Die Anträge können beim Kreis Warendorf gestellt werden, wenn der Sterbeort im Kreis Warendorf liegt oder bei einer stationären Unterbringung Leistungen durch den Kreis Warendorf erbracht worden sind.  

    Weitere Informationen und Antragsunterlagen

    Die Antragsaufnahme und die Beratung kann ebenfalls beim Team Soziales der Stadt Warendorf erfolgen. 

    Kontakt

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  • Familienpass

    Der Familienpass wird durch das Bürgerbüro auf Antrag für Familien ausgestellt, die derzeit finanzielle Hilfen (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Wohngeld etc.) beziehen. 

    Der Pass soll im Bereich der Stadt Warendorf dazu beitragen, dass die Situation von sozial benachteiligten Familien verbessert und ihnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt ermöglicht wird. Dazu bietet der Pass viele Ermäßigungen in den Bereichen Sport, Bildung, Kultur und Freizeit.

    Flyer zum Familienpass mit Übersicht der Ermäßigungen

    Weitere Informationen zur Antragstellung:

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  • Warenkorb

    Logo des Caritas-Warenkorbs

    Der Warenkorb ist eine Einrichtung des Caritas-Verbandes und wird von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern betreut. Der Warenkorb vergibt an drei Tagen in der Woche Lebensmittelspenden an Bedürftige. Es handelt sich um gespendete Lebensmittel aus Supermärkten, Bäckereien, Gemüsehandlungen und Produktionsbetrieben.

    Die Teilnahme am Warenkorb muss vorher beim Team Soziales der Stadt Warendorf beantragt werden, dass die dann Berechtigung zum Besuch des Warenkorbes prüft.

    Berechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Warendorf, die nur über geringes Einkommen verfügen wie z.B. Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen.

    Weitere Informationen zur Antragstellung: 

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