Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Warendorf „Neue Ems“ im innerstädtischen Bereich (Abschnitt 2 „Ems-West“) wird der Flussverlauf der heutigen Ems umgestaltet. Dabei werden Teile des bis 2024 bestandenen, aber nicht planungsrechtlich abgesicherten, Grabelandes an der Fischerstraße für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges im Norden sowie der linearen Geländemodellierung im Süden des Plangebietes in Anspruch genommen. Östlich an das bisherige Grabeland angrenzend konnten seitens der Stadt Warendorf zusätzliche Flächen erworben werden, sodass die Möglichkeit besteht, die Flächen neu zu ordnen und dauerhaft einer gesicherten Nutzung als Kleingartenanlage zuzuführen.
Nach der Veröffentlichung der Planunterlagen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 01.07.2024 bis zum 04.08.2024, hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 27.03.2025 die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Durch die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und auf Grund weiterer inhaltlicher Abstimmungen mit der Oberen Wasserbehörde der Bezirksregierung Münster sowie mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Warendorf werden der Planentwurf und seine Begründung samt Umweltbericht im Vergleich zum Planstand der Veröffentlichung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geändert bzw. ergänzt. Diese Änderungen und Ergänzungen der Planinhalte erfordern eine erneute, beschränkte Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB. Den Beschluss zur erneuten, beschränkten Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 27.03.2025 gefasst.
In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 31.03.2025 bis 13.04.2025 im Internet eingesehen werden können.
Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.
Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die Veröffentlichung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).