Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Gewässer



  • Gewässer- und Hochwasserrisikomanagement

    Hochwasserrisikomanagement in NRW / Hochwasserschutz

    Die Folgen des Klimawandels sind weltweit zuerkennen, aber auch hier im Münsterland –  extreme Trockenheit, keine Niederschläge über einen längeren Zeitraum, Starkregenereignisse. Auf diese Wetterextreme sollte man sich – soweit möglich – vorbereiten.

    Hierzu wurden unter Beteiligung der Kreise, Städte und Gemeinden und der Bezirksregierung Münster, unter Beachtung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, sog. Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Das Ziel der im Sinne dieser Richtlinie erarbeiteten Pläne ist es, die hochwasserbedingten nachteiligen Folgen für vier "Schutzgüter" nachhaltig zu minimieren:

    •        die menschliche Gesundheit,

    •        die Umwelt,

    •        unser Kulturerbe und

    •        die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

    Die Ziele des Hochwasserrisikomanagements sind

    • die Vermeidung neuer Risiken, z. B. durch Erhalt von Auen und Retentionsräumen sowie Vermeidung der Entstehung neuer Schadenspotenziale in hochwassergefährdeten Räumen;
    • die Verringerung bestehender Risiken, z. B. durch Erweiterung von Retentionsräumen und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Gebäude und Einrichtungen;
    • die Verringerung nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses, z. B. durch entsprechende Vorbereitungen, die eine schnelle und angemessene Reaktion ermöglichen;
    • die Verringerung nachteiliger Folgen nach einem Hochwasserereignis, z.B. durch entsprechende Vorbereitungen und Vorsorge, die eine zügige Beseitigung der Schäden ermöglichen und finanzielle Verluste begrenzen.

    Dafür haben auf regionaler Ebene die Akteure aus den verschiedensten Disziplinen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Bauleitplanung, Ver- und Entsorgung, Denkmalschutz, Katastrophenschutz und Wirtschaft gemeinsam ein Maßnahmenpaket geschnürt und in den Hochwasserrisikomanagementplänen dokumentiert. Es wurden Hochwasseraktionspläne für Ems und Werse aufgestellt. Die Hauptziele sind:

    • Verbesserung der Hochwasserinformation
    • Verstärkung des Hochwasserbewusstseins
    • Minderung der Hochwasserstände
    • Minderung des Schadenrisikos

    Starkregen-Gefahren

    Gefahren durch Starkregen stellen eine große Herausforderung vor allem für Kommunen, aber auch für Eigentümer von öffentlichen und privaten Gebäuden oder Betreiber von Infrastrukturanalgen dar. Maßnahmen zum kommunalen Starkregenrisikomanagement, wie z. B. die Erstellung von Gefahren- und Risikokarten, Risikoanalysen sowie Handlungskonzepten zur effizienten Schadensreduzierung, können Beiträge zum Hochwasserrisikomanagement sein.

    Weitere Hinweise bezüglich des Hochwasserrisikomanagements, der Starkregenrisikovorsorge, oder zu kommunalen Maßnahmen und zu deren Förderung sind im Internetangebot des MULNV zu finden.

  • Gewässerunterhaltung

    Die Gewässerunterhaltung beinhaltet insbesondere die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen.

    Grundlegend wird im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und im Landes Wassergesetz NRW (LWG NRW)  gesetzlich aufgezählt, welchen Inhalt die Pflicht zur Gewässerunterhaltung insbesondere hat. Die Gewässerunterhaltung trägt, beispielsweise durch an ökologische Erfordernisse angepasste Mahd, Anpflanzung von Ufergehölzen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Vielfalt von Sohlsubstraten und –strukturen, zur Verbesserung des ökologischen Zustands eines Fließgewässers bei.

    Zuständigkeit

    Die Gewässerunterhaltungspflicht obliegt bei Gewässern 2. Ordnung und den sonstigen Gewässern grundsätzlich zunächst den Anliegergemeinden. Sie kann aber auch bei nach Wasserverbandsgesetz, wie in Warendorf für sämtliche sonstigen Gewässer erfolgt, zum Beispiel auf Wasser und Boden verbände übertragen werden. Die Stadt Warendorf ist deshalb ausschließlich für die Ems als Gewässer 2. Ordnung zuständig, also östlich des Stauwehrs in Warendorf (Zwischen den Emsbrücken). Westlich des Stauwehrs ist die Ems Gewässer 1. Ordnung und somit das Land Nordrhein-Westfalen gewässerunterhaltungspflichtig.

    Ansprechpartner:

    Sämtliche Gewässer nördlich der Ems:Sämtliche Gewässer südlich der Ems:

    Wasser- und Bodenverband Warendorf-Nord

    Waldenburger Straße 10

    48231 Warendorf

    Tel.: 02581-931717

    felix.homann(at)wlv.de

    Wasser- und Bodenverband Warendorf-Süd

    Waldenburger Straße 10

    48231 Warendorf

    Tel.: 02581-931717

    felix.homann(at)wlv.de

    Ems (1.Ordnung) westlich des StauwehrsEms (2.Ordnung) östlich des Stauwehrs

    Bezirksregierung Münster

    Nevinghoff 22

    48147 Münster

    Stadt Warendorf

    Lange Kesselstraße 4-6

    48231 Warendorf

    Tel.: 02581-547777

    gewaesserunterhaltung(at)warendorf.de

    Gewässerunterhaltungsgebühr

    Die Stadt Warendorf zahlt an die Wasser- und Bodenverbände Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Gewässerunterhaltung. Diese Beiträge sowie die Unterhaltungskosten der Ems werden in Warendorf durch die Gewässerunterhaltungsgebühr finanziert.

    Satzung zur Gewässerunterhaltung