Wärmeplanung und -versorgung
Die Bundesregierung hat mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG, ist am 1.1.2024 in Kraft getreten) auf die geopolitischen und klimatischen Entwicklungen reagiert und die Entwicklung vernetzter Wärmestrukturen bzw. Wärmenetze - gespeist aus regenerativen Energien - als Ziel ausgegeben.
Die Stadt Warendorf kommt zeitnah der gesetzlichen Pflicht zur flächendeckenden Wärmeplanung nach und startet dabei parallel zur KWP mit dem Bau eines Wärmenetzes für die Altstadt in die Umsetzung. Diese beiden Großaufgaben binden zwar viele Kräfte bei der Stadtverwaltung und den Stadtwerken, es können dabei aber Synergien genutzt werden.
Die Wärmeplanung wird in Federführung der Stadt Warendorf in enger Kooperation mit den Stadtwerken Warendorf und natürlich dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt werden. Zum Erarbeitungsprozess gehört die Beteiligung der lokalen Fachleute, der politischen Gremien und gesellschaftlichen Institutionen. Gleichzeitig ist eine intensive Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten - so wie es das Wärmeplanungsgesetz vorsieht.
Wärmeplanung - Hintergründe
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist ein Bundesgesetz, das seit dem 1.1.2024 die Länder u.a. verpflichtet, kommunale Wärmeplanungen durchzuführen. Die Länder ordnen diese Aufgabe den Kommunen zu - in NRW erfolgte diese Zuordnung in Form eines Ländergesetzes (Wärmeplanungsgesetz NRW) im Dezember 2024.
Mit dieser Zuordnung ist ein Förderzuschuss des Landes an die Kommunen für die Kommunale Wärmeplanung (KWP) verbunden. Diese sog. "Konnexitätsmittel" werden den Kommunen über einen Zeitraum von vier Jahren ausgezahlt und sollen die Kosten der Erarbeitung der KWP durch Planungs- und Ingenieurbüros decken.
Die Stadt Warendorf hatte vorausschauend im Juni 2023 einen zusätzlichen Förderantrag an das BMKW (Bundesministerium Klimaschutz und Wirtschaft) gestellt, eine Zusage der Förderung über 90 % der Planungskosten traf im Juli 2024 ein. Die europaweite Ausschreibung für die KWP wurde unmittelbar darauf im Juli 2024 gestartet. Im November 2024 konnte dann der Zuschlag für einen Anbieter erteilt werden, die Förderzusage wurde aber hingegen im Oktober 2024 vom Fördergeber zurückgezogen. Damit erfolgt jetzt die Finanzierung der Wärmeplanung alternativ über die o.g. Konnexitätsmittel. Diese werden über die nächsten vier Jahre ausgezahlt und betragen rund 220.000 Euro.
Aufgaben, Inhalte und Fristen für die KWP sind im WPG des Bundes geregelt. Als Kommune mittlerer Größe muss die Stadt Warendorf als Planungsträger die KWP bis zum 30.06.2028 fertigstellen und im Stadtrat beschlossen haben.
Wärmeplanung - Inhalte und Aufgaben
Die Grafik "Der Wärmeplan" stellt die wichtigsten Inhalte und Aufgaben der KWP dar. Auf Basis einer Bestandserhebung zu den Wärmebedarfen aller Gebäude im Stadtgebiet werden mögliche Handlungsoptionen in einem Wärmeplan dargelegt.
Ziel der KWP ist es, Wege für eine klimaneutrale zukünftige Wärmeversorgung zu entwickeln. Dies hat vielfältige Auswirkungen auf die städtebaulichen Planungen der Stadt wie auch auf die zukünftige Energieversorgung durch die Stadtwerke Warendorf als aktueller Betreiber der Energienetze.
Die Wärmeplanung entfaltet - nach einem Beschluss durch den Rat der Stadt - auch Wirkungen auf die Gebäudeeigentümer. Es wird zwischen Wärmenetzversorgungsgebieten und nicht mit einem Netz versorgten Bereichen unterschieden werden. Die Gebäudeeigentümer können und müssen sich dann auf die damit verbundenen Versorgungsmöglichkeiten einstellen.
Damit die gesetzlich geforderte Umstellung auf einer klimafreundlichere Wärmeversorgung für den Gebäudeeigentümer möglich wird, wurden entsprechende staatliche Förderungen eingerichtet (s. Downloads / Infos).
Wärmeplanung - Entwicklungsschritte
- Juni 2023 - Stellung Förderantrag
- Juli 2024 - Erhalt des Förderbescheides und Start der Ausschreibung
- August 2024 - Prüfung der Angebote und Auswahl des ausführenden Ingenieurbüros
- Oktober 2024 - Rücknahme des Förderbescheides
- November 2024 - Vergabe des Auftrags an das Ingenieurbüro SME Management GmbH
- Dezember 2024 - Projektstart
- Januar 2025 - Kick-off
- Juni 2023 - Stellung Förderantrag
Wärmenetz mit Emswärme - Die Idee
Das Wärmenetz für die Altstadt ist der Ausgangspunkt für eine Wärmeversorgung großer Innenstadtbereiche mit regenerativen Energien. Die Altstadt soll in einem ersten Projektabschnitt angeschlossen werden. Ein zweiter Strang bewegt sich Richtung Schulviertel und Kreishaus. Angrenzende Gebäude und Straßen sind dabei immer einzubeziehen. Sie können bei einer spätere Nachverdichtung angeschlossen werden.
Der Ausgangspunkt des Wärmenetzes liegt in der Heizzentrale zwischen B64 und Ems am östlichen Ortsausgang. Dort sollen Wärmepumpen mit insgesamt 8 MW thermischer Leistung in Verbindung mit einem Pufferspeicher (ca. 2.000 cbm) und weiteren technischen Anlagen die Flusswärme des Ems als "Emswärme" zur Wärmeversorgung nutzen. Die Stadtwerke bieten online aktuelle Informationen an
Wichtige Finanzelemente zur Realisierung dieses riesigen Bauprojekts sind die Bundesförderungen zu den Investitionen sowie zu Betriebskosten.
Wärmenetz - Zahlen, Daten, Fakten
Wichtige Termine
- Beantragung Förderung Oktober 2023
- Ratsbeschluss zum Wärmenetz Juli 2024
- Förderbescheid für Investitionen Juni 2024
- Förderbescheid für die Betriebskosten im September 2024
- Geplanter Baubeginn Januar 2025
Energieziele
Die Stadt Warendorf hat im Zuge einer kommunalen Klimastrategie ein Energieszenario erstellen lassen. Dieses Szenario geht von einer durchgehenden Elektrifizierung in den Sektoren Wärmeversorgung, Mobilität und sonstige Energieanwendungen aus. Gleichzeitig wird eine intensive Energieeffizienz- und einsparung vorausgesetzt. Die bewegt sich innerhalb der Zielsetzungen der EU und von Deutschland.
Die wichtigsten Merkmale zum Szenario:
- Effizienzsteigerung durch Geräteentwicklung und intelligente Nutzung
- Einsparung z.B. durch Gebäudesanierung und Reduzierung PKW-Verkehr
- Umbau Wärmeversorgung durch Umweltwärme und regenerativen Strom
- Stromversorgung über regenerative Energien
- Elektifizierung der Fahrzeuge, ergänzt z.B. um Grünen Wasserstoff für Spezialanwendungen
In Summe wird der Energieverbrauch im Szenario durch Einsparung und Effizienz von heute rund 760 GWh auf rund 520 GWh im Jahr gesenkt. Die Nutzung der Umweltwärme senkt den Energiebedarf weiter ab auf 280 GWh. Durch den gleichzeitigen Ersatz der aktuell noch dominierenden fossilen Energien (Gas, Öl, Benzin und Diesel) durch regenerative Energien (Wind, Solar, Biomasse und weitere) können die CO2-Emissionen letztendlich um über 90 % abgesenkt werden. Den deutlich größten Anteil dieser Energie sollen Windkraftanlagen liefern. PV-Strom und Biomasse im Wärmebereich stellen ebenfalls größere Anteile.
- Effizienzsteigerung durch Geräteentwicklung und intelligente Nutzung
Wärmeplanung - FAQ
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung häufiger Fragen (FAQ) zum Thema Wärmeplanung und Heizungserneuerung. Weitere FAQ zur Wärmeplanung und Heizungserneuerung finden Sie z.B. auch auf den Seiten des Bundesministeriums BMWSB und der NRW-Beratungsinstitution energy4climate.
Wenn man sich den Anschluss an ein Wärmenetz oder den Einbau einer neuen Heizung nicht leisten kann, ist die Nutzung einer Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich?
Die Nutzung einer bestehenden Öl- oder Gasheizung bleibt möglich, solange die Heizung noch funktioniert. Das auch schon bisher geltende Betriebsverbot für 30 Jahre alte Heizkessel ist dabei zu beachten. Davon sind unter anderem Niedertemperatur- und Brennwertkessel allerdings ausgenommen. Die bestehende Verbrennungsheizung darf bis spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas betrieben werden. Im Übrigen können Eigentümerinnen oder Bauherren von der Pflicht aus dem GEG, 65% Erneuerbare Energien zu nutzen, auf Antrag befreit werden, wenn diese im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt.
Wird der Kauf einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung, die die Vorgabe zur Nutzung von 65% Erneuerbaren Energien erfüllt, in Gebieten mit (bestehendem/zukünftigem) Fernwärmeanschluss gefördert?
Wärmepumpen und andere klimafreundliche Technologien werden derzeit grundsätzlich unabhängig davon gefördert, ob sie in Gebieten mit oder ohne Fernwärmenetz installiert werden. Etwas anderes gilt in Fernwärmesatzungsgebieten, in denen ein Anschluss- und Benutzungszwang geregelt ist. In diesen Fällen wird der Kauf einer Wärmepumpe oder einer anderen Heizung nicht gefördert. Es wird jedoch der Anschluss an das Wärmenetz über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt. Wer eine Wärmepumpe einbaut, geht kein Risiko beim späteren Bau eines Wärmenetzes ein. Eine vorhandene Wärmepumpe muss nicht beim späteren Bau eines Wärmenetzes entfernt werden. Zudem gilt: Sofern es nicht bereits konkrete Pläne für den Anschluss des Grundstücks an ein Wärmenetz gibt, ist die Wärmepumpe bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Regel die erste Wahl. Sie kann daher bestellt und eingebaut werden, unabhängig vom Stand der Wärmeplanung.
Was kostet der Anschluss an das Fernwärmenetz und welche Förderung gibt es dafür?
Die Kosten für das städtische Wärmenetz können bei den Stadtwerken Warendorf erfragt bzw. auf der Homepage eingesehen werden.
Darüber hinaus gibt es eine Preistransparenzplattform (www.waermepreise.info) als freiwillige Initiative der drei Fernwärmeverbände (AGFW, BDEW, VKU), die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, Preise zu vergleichen und sich über Gründe für Preisunterschiede zu informieren.
Der Anschluss an ein Wärmenetz kann entweder über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert werden, wenn die Hausübergabestation im Eigentum des Wärmenetzbetreibers steht oder über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wenn die Hausübergabestation im Eigentum des Gebäudeeigentümers oder der Gebäudeeigentümerin steht.Ab wann gilt für mich als Gebäudeeigentümer*in die Pflicht, mit 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen?
Eine Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, gilt nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt drei verschiedene Zeitpunkte zum Inkrafttreten der 65-Prozent-Erneuerbaren-Energien-Pflicht vor:- Bei Neubauten innerhalb von Neubaugebieten muss bereits seit 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien geheizt werden.
- Alle Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken (d.h. außerhalb eines Neubaugebiets) müssen in Warendorf spätestens nach dem 30. Juni 2028 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien beheizt werden.
- Weist die Stadt nach der Erstellung des Wärmeplans ein „Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“ aus, so gilt die 65 Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht bereits einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisungsentscheidung – allerdings nur innerhalb des ausgewiesenen Gebiets.