Lärmaktionsplan
Viele Bürgerinnen und Bürger sind von Straßenverkehrslärm betroffen. Vor allem innerstädtische Hauptverkehrsstraßen stehen dabei im Fokus. Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme in ihrem Gemeindegebiet zu regeln, müssen die Kommunen aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne (LAP) aufstellen. Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.
Hierbei sollen Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen sowie Großflughäfen untersucht werden. Als Hauptverkehrsstraßen gelten Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen. In der Trägerschaft der Kommunen und Kreise liegende Straßen gehören nicht dazu.
Der Lärmaktionsplan benennt die Betroffenheiten im Hinblick auf den Umgebungslärm und zeigt Wege zur Lärmminderung auf. Innerhalb Warendorfs ist in diesem Zusammenhang nur der Straßenverkehrslärm relevant.
Lärmkarten sind auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einsehbar.
