Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Personalrat

Personalrat

Der Personalrat der Stadtverwaltung Warendorf
  • Wer wird vom Personalrat vertreten

    Der Personalrat vertritt alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sowie alle Beamtinnen und Beamte der Stadt Warendorf, einschließlich der Auszubildenden. 

  • Was macht der Personalrat

    Nach dem LPVG (Landespersonalvertretungsgesetz) hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. 

    Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist es, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen. 

    Aus dem reichhaltigen Katalog der gesetzlich beschriebenen Aufgaben können hier nur einige beispielhaft aufgeführt werden

  • Mitbestimmung

    • Einstellung, Weiterbeschäftigung, Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
    • Zuweisung von Beamteninnen, Beamten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
    • Eingruppierungen – Höhergruppierungen und Herabgruppierung
    • Beförderungen und Laufbahnwechsel
  • Mitwirkung bei

    • wesentlichen Änderungen von Arbeitsverträgen
    • Entlassungen von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
    • ordentlichen Kündigungen
    • ordentlichen Kündigungen in der Probezeit
    • Erhebung von Disziplinarklagen
    • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
    • Stellenausschreibungen
  • Anhörung bei grundlegenden Änderungen

    • Entlassungen
    • außerordentlichen Kündigungen
    • Änderungen bei Arbeitsabläufen
    • Anmietung von Diensträumen
    • Förderplänen zur Gleichstellung
  • Allgemeines

    Der Personalrat führt mindestens einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung durch. Dabei wird über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr gesprochen 

    Jedes Personalratsmitglied ist Ansprechpartner für Einzelfallgespräche