Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

Das Bild zeigt eine grafische Darstellung mehrerer Personen, die umrundet sind von dem Schriftzug "Inklusion"


  • Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

    • Kernaufgabe der SBV (Schwerbehindertenvertretung) ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Dienststelle.
    • Ebenfalls achten die Schwerbehindertenvertretungen auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz der Rechte von behinderten und gleichgestellten Menschen.
  • Zuständigkeit

    • Die Vertrauensfrauen der SBV sind zuständig für die Vertretung der Interessen und für die Beratung* schwerbehinderter und gleichgestellter Kolleginnen und Kollegen. 
  • Beratung und Unterstützung

    • Die Schwerbehindertenvertreterinnen beraten und unterstützen schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen.  
    • Sie wachen zum Beispiel darüber, dass alle zum Schutz der Menschen mit Behinderungen dienenden Rechtsvorschriften beachtet und umgesetzt werden

Beratungs- und/oder Gesprächstermine können per E-Mail, telefonisch und persönlich vereinbart werden