Kernaufgabe der SBV (Schwerbehindertenvertretung) ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Dienststelle.
Ebenfalls achten die Schwerbehindertenvertretungen auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz der Rechte von behinderten und gleichgestellten Menschen.
Die Vertrauensfrauen der SBV sind zuständig für die Vertretung der Interessen und für die Beratung* schwerbehinderter und gleichgestellter Kolleginnen und Kollegen.