Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
- Kernaufgabe der SBV (Schwerbehindertenvertretung) ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Dienststelle.
- Ebenfalls achten die Schwerbehindertenvertretungen auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zum Schutz der Rechte von behinderten und gleichgestellten Menschen.
Zuständigkeit
- Die Vertrauensfrauen der SBV sind zuständig für die Vertretung der Interessen und für die Beratung* schwerbehinderter und gleichgestellter Kolleginnen und Kollegen.
Beratung und Unterstützung
- Die Schwerbehindertenvertreterinnen beraten und unterstützen schwerbehinderte und gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen.
- Sie wachen zum Beispiel darüber, dass alle zum Schutz der Menschen mit Behinderungen dienenden Rechtsvorschriften beachtet und umgesetzt werden
Beratungs- und/oder Gesprächstermine können per E-Mail, telefonisch und persönlich vereinbart werden