Betriebsausschuss
Allgemeines
Der "Abwasserbetrieb Warendorf" wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Warendorf geführt. Die Eigenbetriebsverordnung NRW legt in §5 fest, dass für solche Einrichtungen ein Betriebsausschuss gebildet werden muss. Dieser ist somit ein Pflichtausschuss und zugleich ein Organ der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Weitere Informationen über den Abwasserbetrieb und seine Organe finden Sie hier.
Mitglieder und Sitzungen
Der Betriebsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und wird sowohl aus Ratsmitgliedern (9 Sitze) wie auch aus sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern (2 Sitze) gebildet.
Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.
Aufgaben und Kompetenzen
Der Betriebsausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung NW und die Eigenbetriebsverordnung NRW kraft Gesetzes übertragen sind.
Zusätzlich hat er folgende Aufgaben:
Der Ausschuss
- muss Verträgen zustimmen, wenn der Wert im Einzelfall 100.000 Euro übersteigt.
- entscheidet über die Stundung von Geldforderungen, die 25.000 Euro übersteigen
- entscheidet über den Erlass und die Niederschlagung von Geldforderungen ab einem Betrag von 7.500 Euro
Zusätzlich werden weitere Entscheidungen, die letztendlich der Rat trifft, im Betriebsausschuss vorberaten.
- Link zu der Gemeindeordnung NRW
- Link zu der Eigenbetriebsverordnung NRW