Bezirksausschuss Einen-Müssingen/Milte
Allgemeines
Der Bezirksausschuss wurde 2014 nach der Kommunalwahl für den Stadtbezirk Einen-Müssingen-Milte gebildet. Der Stadtbezirk umfasst dabei das Gebiet der Wahlbezirke 13, 14 und 15 zur allgemeinen Kommunalwahl 2014 und 2020 (gem. Beschluss d. Wahlausschusses v. 13.06.2013).
Mitglieder und Sitzungen
Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern; davon sind 4 Ratsmitglieder (deren Wahlbezirke im Stadtbezirk liegen) und 11 "sachkundige Bürger". Bei der Bestellung der Mitglieder wird das bei der letzten Kommunalwahl im Stadtbezirk erzielte Stimmverhältnis berücksichtigt.
Die nicht dem Ausschuss angehörenden Mitglieder, die in dem Stadtbezirk wohnen oder dort kandidiert haben, haben das Recht an den Sitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen.
Neben dem Stadtrat ist der Bezirksausschuss Einen-Müssingen-Milte mit dem Bezirksausschuss Freckenhorst-Hoetmar das einzige Gremium, bei dem eine Bürger- bzw. Einwohnerfragestunde fester Bestandteil jeder Sitzung ist.
Der Ausschuss tagt ca. jeden zweiten Monat. Als Tagungsorte werden abwechselnd Räumlichkeiten in Einen, Müssingen und Milte ausgewählt.
Die Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.
Aufgaben und Kompetenzen
Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte:
- Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte:
- Der Ausschusses wird bei allen wichtigen Angelegenheiten, die Einen, Müssingen oder Milte betreffen, angehört
- Der Ausschuss ist berechtigt, zu allen Angelegenheiten des Stadtbezirkes Vorschläge und Anregungen zu machen
- Der Ausschuss wird zu folgenden Punkten beratend bzw. empfehlend beteiligt:
- Haushaltsansätze, sofern sie im weitesten Sinne den Stadtbezirk betreffen
- Pflege des Ortsbildes und Ausgestaltung der Grün- und Parkanlagen
- Festlegung der Reihenfolge für
- Umbau
- Ausbau
- Unterhaltung
- Instandsetzung
von Straßen, Wegen und Plätzen, einschließlich der Straßenbeleuchtung von Bedeutung für den Stadtbezirk - Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen
- Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk
- Pflege von vorhandenen Paten- oder Städtepartnerschaften
- Information, Dokumentation und Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirkes
Die Beschlüsse sind vorbereitend für die weitergehende Beschlussfassung. Der Ausschuss beschließt endgültig über
- Straßenbenennungen im Stadtbezirk
- Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte: