Kultur- und Schulausschuss
Allgemeines
Warendorf bietet viel Raum für kulturelle Initiativen auf privater bzw. kommunaler Basis. Herausgehoben werden könnten vielleicht das Theater am Wall, welches seit vielen Jahren durch einen Trägerverein wirtschaftlich stabil betrieben wir und die Stadtbücherei, die sich insbesondere der jungen Generation verpflichtet fühlt und regelmäßig ihre Ausrichtung den aktuellen Anforderungen anpasst.
Auch die Schullandschaft bietet den Warendorfer Schülerinnen und Schülern eine vielfältige Auswahl an Bildungsgängen, die alle Schulabschlüsse ermöglichen.
Da die beiden Bereich viele Berührungspunkte haben hat sich der Rat der Stadt Warendorf entschlossen, diese beiden Themenfelder in einem Ausschuss zu behandeln.
Mitglieder und Sitzungen
Dem Ausschuss gehören 15 ordentliche Mitglieder an. Neben den gewählten Ratsmitgliedern (8 Sitze) werden auch "sachkundige Bürger" für den Ausschuss benannt (7 Sitze).
Zusätzlich gehören dem Ausschuss eine Vertreterin bzw. ein Vertreter
- der katholischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet
- der evangelischen Kirchengemeinden im Stadtgebiet
sowie
- 2 Vertreter der städtischen Schulen
als berufene (von den Institutionen entsandte) Mitglieder mit beratender Stimme an. Dies ist in §85 des Schulgesetzes NRW festgelegt. Diese Mitglieder dürfen nur bei Beratungen mitwirken, die dem Schulbereich zuzuordnen sind.
Der Kultur- und Schulausschuss tagt ca. 5x im Jahr; die Tagungsorte wechseln, da der Ausschuss sich auch direkt vor Ort (z.B. in einer Schule) informieren möchte.
Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.
Aufgaben und Kompetenzen
Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte:
1. Kulturangelegenheiten
- Förderung von Kunst und Kultur
- Bücherei und Bibliothekswesen
- Weiterbildung (z.B. VHS), Musikschule, Museen, Archive
- Angelegenheiten der Städtepartnerschaften
- Förderung der Beziehungen auf kulturellem Sektor
- Stadtjubiläen
2. Schulangelegenheiten
- Errichtung, Unterhaltung und Aufhebung von Schulen
- Feststellung der Schulbauprogramme
- Vorbereitung des Ratsbeschlusses zur Verweigerung der Zustimmung zur Wahl der Schulleitung nach §61(4) Schulgesetz NRW
Die Beschlüsse sind vorbereitend für die weitergehende Beschlussfassung. Der Ausschuss beschließt endgültig über
- die Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel für Zuwendungen an alle kulturellen Einrichtungen
- Straßenbenennungen, soweit nicht dem Bezirksausschuss die Entscheidungsbefugnis zusteht
- Benennung und Entsendung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern für die erweiterte Schulkonferenz im Sinne des § 61 Abs. 2 Schulgesetzes NRW bei der Wahl von Schulleitungen