Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Rechnungsprüfungsausschuss

Rechnungsprüfungsausschuss

  • Allgemeines

    Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein sogenannter Pflichtausschuss, den jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen einrichten muss (§ 57 Abs. 2 GO NRW). Mit diesem Organ übt der Rat u.a. seine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung aus. 

    Die Rechnungsprüfung beinhaltet allgemein eine unabhängige, sachverständige und konstruktive Beurteilung von geplanten, in der Regel jedoch bereits abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen. Dabei bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung, die seit 2017 durch das Amt für Rechnungsprüfung und Beratung des Kreises Warendorf wahrgenommen wird. Dieses Amt berichtet regelmäßig in den Ausschusssitzungen zu den wesentlichen Ergebnissen der innerhalb des letzten Jahres durchgeführten Prüfungen. In fachlicher Hinsicht ist es einzig dem Rat unterstellt und an keine Weisungen des Bürgermeisters gebunden.

    Die Rechnungsprüfung unterstützt den Rat bei seinen Entscheidungen und berät die Stadtverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Oberstes Ziel ist dabei, ein ordnungsgemäßes, zweckmäßiges und vor allem wirtschaftliches Verwaltungshandeln zu fördern.

  • Mitglieder und Sitzungen

    Dem Ausschuss gehören insgesamt 10 Mitglieder an.

    Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

  • Aufgaben und Kompetenzen

    Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses sind in den §§ 59, 102, 105 und 116 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen näher beschrieben. Sie umfassen u.a.:

    • Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Warendorf unter Einbezug des Berichtes der örtlichen Rechnungsprüfung oder eines Dritten
    • Beschlussfassung, ob gegen den Jahresabschluss und gegen den Gesamtabschluss Einwendungen zu erheben sind und ob die vom Bürgermeister jeweils aufgestellten Abschlüsse und Lageberichte gebilligt werden
    • Abfassung einer Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfungen für den Rat
    • Beratung über die Prüfungsberichte der Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) unter Einbeziehung der Stellungnahme des Bürgermeisters
    • Informationen des Rates über die Ergebnisse der Beratung zu den Prüfungsberichten der gpa.

    Der Rechnungsprüfungsausschuss berät über die Inhalte der Rechnungsprüfungsordnung und ist über Sonderprüfungsaufträge des Bürgermeisters an die örtliche Rechnungsprüfung zu informieren.