Sozialausschuss
Allgemeines
Dem Ausschuss gehören 15 Mitglieder an, von denen 6 Mitglieder sachkundige Bürger sind. Der Ausschuss ist für alle sozialen Fragestellungen zuständig. Dies umfasst auch die Jugendhilfe, die Seniorenarbeit, die Gleichstellung und auch Fragen der Migration.
Mitglieder und Sitzungen
Der Sozialausschuss tagt ca. 5x im Jahr. Die Mitglieder des Sozialausschusses informieren sich häufig über die sozialen Einrichtungen der Stadt. Vor Sitzungsbeginn wird daher oft eine soziale Einrichtung besucht.
Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.
Aufgaben und Kompetenzen
Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte:
Aus dem Bereich Soziales:
- Zusammenarbeit mit den Trägern der Wohlfahrtspflege im Stadtgebiet (freie und auch konfessionell gebundene Träger)
- Planung, Verwaltung und Betrieb der gemeindlichen Einrichtungen der Sozialhilfe (Ziff. 11)
- Förderung der Einrichtung und des Betriebes von Einrichtungen der Sozialhilfe von Trägern der freien Wohlfahrtspflege
- Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann
- Versorgung mit Wohnraum für Obdachlose und von Obdachlosigkeit bedrohte Personen/Familien
- Maßnahmen zur Resozialisierung
- Integrationsarbeit
Aus dem Bereich der Jugendpflege:
- Maßnahmen zur Familien- und Kindererholung (z.B. Ferienaktionstage)
- Planung und Betrieb städtischer Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. HoT)
- Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe
- Förderung freier Träger der Jugendhilfe
- Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Die Beschlüsse sind vorbereitend für die weitergehende Beschlussfassung. Der Ausschuss beschließt endgültig über
- die Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel für Zuschüsse an Verbände und Vereine sowie die Betreuung älterer, behinderter oder ausländischer Einwohnerinnen und Einwohner.