Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Stadtentwicklungsausschuss

Stadtentwicklungsausschuss

In der Ratssitzung am 12.11.2020 wurde beschlossen, einen Stadtentwicklungsausschuss zu bilden.

  • Mitglieder und Sitzungen 

    Dem Ausschuss gehören 15 Mitglieder an. Neben den gewählten Ratsmitgliedern können auch "sachkundige Bürger" für den Ausschuss benannt werden. Dies trifft aktuell auf 3 Mitglieder zu.

    Die aktuellen Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden. 

  • Aufgaben und Kompetenzen

    Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen folgende Punkte:

    • Beiträge nach BauGB und KAG
    • Tiefbau und Gebäudewirtschaft einschließlich der Planung und Durchführung städtischer Baumaßnahmen
    • Stadtentwicklung
    • Begleitung der Erstellung von
      - Flächennutzungsplänen
      - Bebauungsplänen
    • Anregung und Beratung von städtebaulichen Satzungen
    • Denkmalausschuss im Sinne des §23 (2) Denkmalschutzgesetz

    Der Stadtentwicklungsausschuss entscheidet über Verträge und Vergaben von Aufträgen über Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen, deren Auftragswert 100.000 € überschreitet, aus dem Zuständigkeitsbereich der Ämter 60 (Bauverwaltung), 61 (Stadtplanung) und 65 (Hochbauamt).

    Diese Aufträge werden im Zusammenhang mit

    • Bauleitverfahren
    • städtebaulichen Rahmenplanungen
    • Planung und Ausführung von Hoch- und Tiefbauvorhaben

    nach Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss durch die Verwaltung erteilt.

    Im Bauleitplanverfahren beschließt der Ausschuss abschließend über

    • die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der "Träger öffentlicher Belange" (z.B. Landesämter)
    • die Annahme des Planentwurfes
    • die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

    Er dient ebenfalls als Schlichtungsgremium gem. §13 der städtischen Gestaltungssatzung.