Wahlausschuss für die Kommunalwahlen
Allgemeines
Für jede Kommunalwahl wird nach Kommunalwahlgesetz NRW ein Wahlausschuss gebildet. Der Vorsitz obliegt dem jeweiligen Wahlleiter. Dies ist in Warendorf per Gesetz der Bürgermeister. Hinzu kommt eine gerade Zahl Beisitzer (4-10), die vom Rat gewählt werden. In Warendorf wurden 10 Beisitzer gewählt.
Mitglieder und Sitzungen
Der Wahlausschuss tagt ausschließlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Kommunalwahl.
Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.
Aufgaben und Kompetenzen
Der Wahlausschuss für die Kommunalwahl hat gem. Kommunalwahlgesetz die einzige Aufgabe, die Wahl vorzubereiten, die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen und das endgültige Wahlergebnis festzustellen.