Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Wahlausschuss Kommunalwahl

Wahlausschuss für die Kommunalwahlen

  • Allgemeines

    Für jede Kommunalwahl wird nach Kommunalwahlgesetz NRW ein Wahlausschuss gebildet. Der Vorsitz obliegt dem jeweiligen Wahlleiter. Dies ist in Warendorf per Gesetz der Bürgermeister. Hinzu kommt eine gerade Zahl Beisitzer (4-10), die vom Rat gewählt werden. In Warendorf wurden 10 Beisitzer gewählt.

  • Mitglieder und Sitzungen

    Der Wahlausschuss tagt ausschließlich im Zusammenhang mit der jeweiligen Kommunalwahl.

    Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

  • Aufgaben und Kompetenzen

    Der Wahlausschuss für die Kommunalwahl hat gem. Kommunalwahlgesetz die einzige Aufgabe, die Wahl vorzubereiten, die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen und das endgültige Wahlergebnis festzustellen.