Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Formelle Bürgerbeteiligung

Formelle Bürgerbeteiligung

Formelle Bürgerbeteiligung sind gesetzlich geregelte und vorgeschriebene Verfahren,  wie z. B. Wahlen, die Bauleitplanung oder die Beteiligungsformen gem. §§ 23 – 26 GO NRW (u.a. Anträge und Bürgerbegehren). Letztere können von den Einwohnerinnen und Einwohnern, bzw. den Bürgerinnen und Bürgern selbst angestoßen oder initiiert werden.