Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Informelle Bürgerbeteiligung

Informelle Bürgerbeteiligung

Informelle Beteiligung meint freiwillige Formen der Beteiligung, die gesetzlich nicht verpflichtend sind. Das kann eine Umfrage oder eine größere Veranstaltung sein, bei der die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, ihre Ideen, Vorschläge oder Kritik einzubringen. Sie können dabei mit den verantwortlichen Personen aus Politik, Verwaltung und geplanten Projekten ins Gespräch kommen, erhalten Informationen und erarbeiten z. B. selbst Ziele oder Lösungsmöglichkeiten zu einem Thema.

Der Vorschlag eine informelle Bürgerbeteiligung durchzuführen, muss nicht immer durch die Verwaltung oder die Politik gemacht werden. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann über den Weg einer Anregung oder eines Antrags gem. § 24 GO NRW ein Beteiligungsverfahren anregen. Die Verwaltung und der Rat der Stadt Warendorf müssen dann darüber entscheiden, ob zu dem Thema eine Bürgerbeteiligung möglich ist.

Um das Thema Bürgerbeteiligung in Warendorf bei allen Projekten mitzudenken und die Möglichkeiten zur Anregung der sogenannten Erweiterten (informellen) Bürgerbeteiligung festzulegen, hat die Stadt Warendorf, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Bürgerbeteiligung die Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung in der Stadt Warendorf entwickelt. 

Die Richtlinie wurde am 21.03.2024 vom Rat der Stadt Warendorf beschlossen. Sie beinhaltet auch einen Leitfaden für die Durchführung von Bürgerräten. In der Richtlinie steht, wer eine Erweiterte Bürgerbeteiligung anregen kann, wie das geht und welche Möglichkeiten für die Beteiligung zur Verfügung stehen.

  • Beteiligungsformate 

    Es gibt viele geeignete Beteiligungsformate zur Durchführung einer Bürgerbeteiligung. Je nach Fragestellung und Ziel können die Methoden variieren, denn nicht jedes Format eignet sich für jedes Thema. Doch bei allen Formaten gilt: die Beteiligungsergebnisse sind wichtiger Bestandteil der weiteren Beratung.

    Gut erprobte Beteiligungsformate sind z. B.

    • Umfragen

    Umfragen sind ein geeignetes Mittel, um viele Menschen oder auch einen begrenzten Personenkreis in kurzer Zeit zu beteiligen, ihre Meinungen einzuholen, Erfahrungen und Einschätzungen zu einem Thema abzufragen oder ein Stimmungsbild einzufangen. Das geht auf unterschiedlichen Wegen. Ob klassisch analog per Brief, als Fragebogen in der Öffentlichkeit oder als Online-Umfrage.

    • Beiräte

    Bei Bürger- oder Projektbeiräten wird eine begrenzter Personenkreis zufällig oder gezielt ausgewählt, um die Expertise von Bürgerinnen und Bürgern und/ oder lokalen Akteuren in Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Beiräte haben eine beratende Funktion und begleiten ein Projekt über einen festgelegten Zeitraum, z. B. bei der Erarbeitung von Plänen, Konzepten oder konkreten Maßnahmen.

    • Öffentliche Veranstaltungen

    Öffentliche Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen und laden zu ein, mitzumachen. Etablierte Formate sind z. B. Öffentliche Foren als moderierte Veranstaltungen mit einer möglichst großen Zahl teilnehmender Personen, die in Gruppen zu bestimmten Themen und Fragestellungen arbeiten. Etwas kleinteiliger wird es häufig in Bürgerwerkstätten, die auf eine bestimmte Zielgruppe (bspw. Anwohner) und ein spezifisches Thema zugeschnitten sind. Dies können z. B. Vorhaben im laufenden Planungsprozessen sein.

  • Bürgerrat

    In einem Bürgerrat diskutiert eine Gruppe aus Einwohnerinnen und Einwohnern der Kommune über ein Thema, das die gesamte Stadt betrifft. Die Auswahl der Teilnehmenden des Bürgerrates erfolgt per Zufall. Bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht, oder die Zugehörigkeit zu einer vom Thema besonders betroffenen Gruppe können im Vorfeld festgelegt werden. Dabei soll die Zusammensetzung des Bürgerrats möglichst vielfältige Perspektiven aus der Einwohnerschaft widerspiegeln. Darum nutzt man in der Regel ein zufallsbasiertes Losverfahren, bei dem eine bestimmte Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern angeschrieben wird.

    Der Bürgerrat trifft sich an einem, oder mehreren Terminen, um über das Thema zu beraten. Die Teilnehmenden entwickeln dabei Empfehlungen, die später dem Rat und den politischen Gremien übergeben werden.

    Im Leitfaden für die Erprobung von Bürgerräten, wurden die grundlegenden Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerrates in Warendorf festgelegt. Damit soll erprobt werden, ob Bürgerräte ein geeignetes Verfahren sind, um in Warendorf bestimmte Fragestellungen zu bearbeiten und Empfehlungen der Einwohnerschaft an die Politik zu formulieren.

    Die Durchführung eines Bürgerrates bedeutet nicht, dass andere Einwohnerinnen und Einwohner sich nicht mehr zu dem Thema einbringen können. Zum Beispiel können offene Beteiligungsformate parallel zum Bürgerrat, oder im weiteren Verfahren stattfinden. 

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    Im Herbst 2024 geht es los. Dann soll erstmals ein Bürgerrat für Warendorf mit dem Thema "Straßenumbenennungen" berufen werden.