Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Informelle Bürgerbeteiligung

Informelle Bürgerbeteiligung

Informelle Beteiligung meint freiwillige Formen der Beteiligung, die gesetzlich nicht verpflichtend sind. Das kann eine Umfrage oder eine größere Veranstaltung sein, bei der die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit haben, ihre Ideen, Vorschläge oder Kritik einzubringen. Sie können dabei mit den verantwortlichen Personen aus Politik, Verwaltung und geplanten Projekten ins Gespräch kommen, erhalten Informationen und erarbeiten z. B. selbst Ziele oder Lösungsmöglichkeiten zu einem Thema.

Der Vorschlag eine informelle Bürgerbeteiligung durchzuführen, muss nicht immer durch die Verwaltung oder die Politik gemacht werden. Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann über den Weg einer Anregung oder eines Antrags gem. § 24 GO NRW ein Beteiligungsverfahren anregen. Die Verwaltung und der Rat der Stadt Warendorf müssen dann darüber entscheiden, ob zu dem Thema eine Bürgerbeteiligung möglich ist.

Um das Thema Bürgerbeteiligung in Warendorf bei allen Projekten mitzudenken und die Möglichkeiten zur Anregung der sogenannten Erweiterten (informellen) Bürgerbeteiligung festzulegen, hat die Stadt Warendorf, gemeinsam mit dem Arbeitskreis Bürgerbeteiligung die Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung in der Stadt Warendorf entwickelt.

Die Richtlinie wurde am 21.03.2024 vom Rat der Stadt Warendorf beschlossen. Sie beinhaltet auch einen Leitfaden für die Durchführung von Bürgerräten. In der Richtlinie steht, wer eine Erweiterte Bürgerbeteiligung anregen kann, wie das geht und welche Möglichkeiten für die Beteiligung zur Verfügung stehen.