Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Einwohnerfragestunde

Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner/-innen statt. Hierbei können die Einwohner/-innen Anfragen zu Angelegenheiten der Stadt stellen, die von allgemeinem Interesse sind. Jede(r) Fragesteller/-in kann höchsten 2 Zusatzfragen stellen. Sofern eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist, kann die Anfrage auch schriftlich beantwortet werden.

Als einzige Ausschüsse haben die Bezirksausschüsse eine Fragestunde fest in der Tagesordnung jeder Sitzung vorgesehen.

  • Rechtsgrundlagen

    Gemäß §48 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung des Rates geregelt sind.

    Gemäß §19 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Warendorf findet zu Beginn jeder Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner/-innen statt. Dort gestellte Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen und von allgemeinem Interesse sein. Jede(r) Fragesteller/-in kann höchsten 2 Zusatzfragen stellen. Sofern eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist, kann die Anfrage auch schriftlich beantwortet werden.