Beteiligungen
Privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Rechtsformen
Die Stadt Warendorf nimmt in Teilbereichen auch Aufgaben außerhalb der klassischen Verwaltung wahr, da es abhängig von der Zielsetzung der Aufgabe zweckmäßig und wirtschaftlich sein kann, die Vorteile privat-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Rechtsformen, wie z.B. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen oder die GmbH zu nutzen.
Beteiligungen der Stadt Warendorf zum 31.12.2023
Beteiligungen
Die mit der Stadt verbundenen Unternehmen und Einrichtungen werden unter dem Begriff Beteiligungen zusammengefasst. Die Stadt ist bei der Ausgestaltung der Beteiligungen an kommunale und wirtschaftliche Vorschriften gebunden. Die Vorschriften stellen unter anderem sicher, dass die Gemeinde mit jeder Beteiligung einen öffentlichen Zweck verfolgt, den Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beteiligung erhält, die Transparenz für die Öffentlichkeit gegeben ist und eine Benachteiligung anderer Unternehmen vermieden wird.
Bericht und rechtliche Basis
Die Verwaltung erstellt in der Regel jährlich einen Bericht zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohnerinnen und Einwohner, welcher Auskunft über die wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde gibt. Die rechtliche Basis für den Beteiligungsbericht der Stadt Warendorf stellen § 117 GO NRW und § 52 GemHVO NRW dar.