Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Grundsteuerreform

Grundsteuerreform in NRW ab 2025

ein Holzhaus aus Bauklötzen auf einer Rasenfläche


Alle Eigentümer und Eigentümerinnen in Nordrhein-Westfalen müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abgeben. 

Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.

Bei Fragen für Grundbesitz in Warendorf ist das Finanzamt Warendorf unter der dafür eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02581/924-1959 von Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr erreichbar.