0 Ergebnisse
Die Grundsteuer bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Schuldner ist derjenige der zum 01.01. des Kalenderjahres Eigentümer war.
Da die städtischen Abgaben jährlich variieren und es unterschiedlich hohe Beträge quartalsmäßig sind.
Bei jeglichen Änderungen bezüglich eines Objektes wobei ein neues Kassenzeichen erzeugt wird, benötigen wir auch ein neues SEPA-Mandat.
Jedes Kassenzeichen benötigt ein SEPA-Mandat, da manchmal die Gebühren von unterschiedlichen Konten abgebucht werden.
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November