Haushaltsplan
Der Haushaltsplan gilt als rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er beinhaltet die Zusammenstellung der geschätzten Erträge und Einzahlungen und geplanten Aufwendungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres.
Aufwendungen und Auszahlungen
Erst mit der Verabschiedung durch den Rat ist die Verwaltung ermächtigt, nicht aber verpflichtet, die veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Dabei dürfen die Aufwands- und Auszahlungsansätze nur in Ausnahmefällen überschritten werden (über- und außerplanmäßíge Aufwendungen/Auszahlungen). Derart verbindlich sind dagegen die im Haushaltsplan veranschlagten Ertrags- und Einzahlungsansätze nicht. Ihre Veranschlagung soll u.a. die Art und Weise der Finanzierung der Aufwendungen und Auszahlungen sichtbar machen.
Controlling
Die Ausführung des beschlossenen Haushalts bzw. die unterjährige Bewirtschaftung obliegt den budgetverantwortlichen Sachgebieten und wird durch Erstellung von Budgetberichten dargestellt. Die Budgetberichterstattung ist die Grundlage der internen Haushaltssteuerung und ist damit auch ein Kernstück des Controllings. Sie besteht in der Gegenüberstellung der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung zu dem in Budgets geplanten Haushalt. Die aus dem Budgetbericht erkennbaren Abweichungen sind die Grundlage für notwendige Gegenmaßnahmen oder steuernde und lenkende Eingriffe der Verwaltungsleitung. Die zweimal jährlich erstellten Budgetberichte werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.