Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Haushaltsplan

Haushaltsplan

Luftbild-Panorama der Stadt Warendorf


Der Haushaltsplan gilt als rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft. Er beinhaltet die Zusammenstellung der geschätzten Erträge und Einzahlungen und geplanten Aufwendungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres.

Aufwendungen und Auszahlungen

Erst mit der Verabschiedung durch den Rat ist die Verwaltung ermächtigt, nicht aber verpflichtet, die veranschlagten Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Dabei dürfen die Aufwands- und Auszahlungsansätze nur in Ausnahmefällen überschritten werden (über- und außerplanmäßíge Aufwendungen/Auszahlungen). Derart verbindlich sind dagegen die im Haushaltsplan veranschlagten Ertrags- und Einzahlungsansätze nicht. Ihre Veranschlagung soll u.a. die Art und Weise der Finanzierung der Aufwendungen und Auszahlungen sichtbar machen.

Controlling

Die Ausführung des beschlossenen Haushalts bzw. die unterjährige Bewirtschaftung obliegt den budgetverantwortlichen Sachgebieten und wird durch Erstellung von Budgetberichten dargestellt. Die Budgetberichterstattung ist die Grundlage der internen Haushaltssteuerung und ist damit auch ein Kernstück des Controllings. Sie besteht in der Gegenüberstellung der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung zu dem in Budgets geplanten Haushalt. Die aus dem Budgetbericht erkennbaren Abweichungen sind die Grundlage für notwendige Gegenmaßnahmen oder steuernde und lenkende Eingriffe der Verwaltungsleitung. Die zweimal jährlich erstellten Budgetberichte werden dem Rat zur Kenntnis gegeben.

Bürgermeister Peter Horstmann bringt den Haushaltsplanentwurf 2025 ein (10.10.24)


Im Jahr 2025 wird ein Haushaltskonsolidierungsprozess initiiert. Die Steuerung und Kontrolle obliegt einer Lenkungsgruppe, der Vertreter der Ratsfraktionen, der Bürgermeister und die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes angehören. Die Projektleitung obliegt dem Stadtkämmerer. Der Masterplan Finanzen zur Konsolidierung der städtischen Finanzen für ein zukunftsfähiges Warendorf bildet die konzeptionelle Grundlage. So lautet die Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Warendorf in seiner Sitzung am 19.12.24.

Vorgeschlagener Masterplan Finanzen


Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Warendorf (19.10.24)

Die Haushaltssatzung wurde im Anschluss an die Reden mit einer Mehrheit von 28 Ja-Stimmen bei 19 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen.