Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Vollstreckung

Vollstreckung


Die Aufgabe der Vollstreckung

ist es öffentlich-rechtliche Geldforderungen, die der Stadt Warendorf zustehen und trotz Mahnung nicht beglichen werden, herbeizuführen. Nicht nur für die eigenen Fälle, auch für die Gemeinden Beelen und Ostbevern sind wir zuständig. Weitere Verträge sind mit den Städten Sassenberg, Telgte, Sendenhorst und der Gemeinde Everswinkel für Teilbereiche der Vollstreckung geschlossen worden.

Der Vollstreckungsinnendienst

ist bemüht durch gütliche Einigung mit den Zahlungspflichtigen die Zwangsmaßnahme abzuwenden und die Forderung so zu tilgen. Denkbare Pfändungsmaßnahmen wären unter anderem Lohn-, Konten- und Mietzinspfändungen. 

Möglich sind auch Eingriffe in den Grundbesitz bis hin zur Beantragung der Zwangsversteigerung. Neben der Eintragung in das Vermögens- und Schuldnerverzeichnis kann die Vollstreckungsbehörde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen.

Der Vollstreckungsaußendienst 

ist grundsätzlich für die Forderungsrealisierung durch Sachpfändung, d.h. Pfändung und Versteigerung von Gegenständen (z.B. Kraftfahrzeuge; Sachen, die nicht der notwendigen Lebenshaltung dienen; Luxusgegenstände;…) zuständig. Dies kann im Rahmen einer gütlichen Einigung durch Zahlung des Rückstandes abgewendet werden.