Das Sicherheitskonzept Gewaltprävention
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warendorf besuchen die Stadtverwaltung aus verschiedensten Gründen. Hierbei erwarten sie neben beschleunigten Verfahren ein bürgerfreundliches Verhalten. Bei allem Bestreben, Entscheidungen klar zu formulieren und Zuständigkeiten passend zu kommunizieren, setzen unsere Mitarbeitenden jedoch in vielen Fällen hoheitliche Maßnahmen und gesetzliche Vorgaben um, die sich im Spannungsfeld von Kundenzufriedenheit und gesetzlichem Auftrag bewegen. Hierbei kann es zu Konflikten zwischen Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Warendorf kommen, die sich missverstanden fühlen oder deren Anliegen abgewiesen werden musste.
Wir schützen unsere Mitarbeitenden bestmöglich an ihren Arbeitsplätzen. Kommt es dennoch zu Übergriffen gegenüber unseren Beschäftigten, gehen wir mit "Null Toleranz bei Gewalt" jeder gewalttätigen Handlung nach. Den Opfern von Gewalt sichern wir unsere uneingeschränkte Unterstützung zu.
Die Stadt Warendorf ist eine weltoffene Stadt, in der alle Menschen ganz selbstverständlich am gesellschaftlichen Leben teilhaben und gleichberechtigt und selbstbestimmt leben. Diese tolerante und weltoffene Stadtgemeinschaft, welche auf einem demokratischen, solidarischen und chancengleichen Miteinander fußt, setzt sich im Selbstbild der Stadtverwaltung Warendorf fort. Mit dem Sicherheitskonzept "Null Toleranz bei Gewalt" positioniert sie sich klar gegen grenzüberschreitende Verhaltensweisen gegen ihre Mitarbeitenden und tritt diesen aktiv entgegen. Den Mitarbeitenden der Stadt Warendorf einen sicheren und gewaltfreien Arbeitsplatz zu bieten, bedarf es einer verlässlichen Verwaltungsorganisation, einer guten Zusammenarbeit sowie gut strukturierter Maßnahmen zur Gewaltprävention und einem Maßnahmenkatalog bei erfolgter physischer und psychischer Gewalt.
Insofern versteht die Stadt Warendorf das Sicherheitskonzept als Selbstverpflichtung zur konsequenten Gewaltprävention. Es beschreibt eine für die Verwaltung wichtige Querschnittsaufgabe, die sowohl von Führungskräften, der Personalvertretung als auch von zentralen Bereichen und Arbeitsschutz, umgesetzt und begleitet werden muss. Dabei nimmt der Arbeitsschutz eine besondere Rolle ein, da die Umsetzung, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Sicherheitskonzeptes über die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung sichergestellt wird.
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