In Nordrhein-Westfalen gilt das Landeshundegesetz. Hieraus ergeben sich eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften, welche das Halten von Hunden betreffen. Als verantwortungsbewusster Hundebesitzer ist es wichtig, sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren zu sein, um ein harmonisches Miteinander in der Gesellschaft zu gewährleisten.
Zu den grundlegenden Pflichten gehört neben der Anmeldung des Hundes für die Hundesteuer auch die Anmeldung von großen Hunden (über 40 cm Widerristhöhe oder über 20 kg Körpergewicht) bei der Ordnungsbehörde der Stadt Warendorf.
Das Landeshundegesetz NRW teilt Hunde in vier Kategorien ein:
Kleine Hunde
Große Hunde
Hunde bestimmter Rassen
Gefährliche Hunde
Für die unterschiedlichen Kategorien gelten für das Halten und Führen von Hunden unterschiedliche Vorschriften über die der Hundehalter sich im Vorhinein zu informieren hat. In allen Fällen ist zu beachten, dass Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren ausgeht. Darüber hinaus gilt in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und allen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in Grünanlagen, bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden die Leinenpflicht.
in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
Anzeigepflicht gegenüber der örtlichen Ordnungsbehörde
Sachkundenachweis
durch Bescheinigung eines/einer anerkannten Sachverständigen
oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
oder durch von der Tierärztekammer benannte Tierärzte/Tierärztinnen
Zuverlässigkeit (gegebenenfalls Führungszeugnis)
Haftpflichtversicherung
Mikrochip
Haltungsbeschränkungen
Anleinpflicht
in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen