Luftaufnahme der Warendorfer Altstadt

Immissionsschutz

Immissionsschutz

Beschwerden

Belästigungen durch Lärm (Mittagsruhe, Nachtruhe) oder Grillen sind häufig nachbarschaftsrechtliche Angelegenheiten, für die der Zivilrechtsweg beschritten werden muss. Bei privatrechtlichen Streitigkeiten besteht die Möglichkeit neutrale Schiedspersonen hinzuzuziehen. Erst wenn die Allgemeinheit gestört wird, kann das Ordnungsamt den Sachverhalt prüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten. 

Beschwerden hinsichtlich gewerblich erzeugten Lärms sind an die Immissionsschutzstelle des Kreises Warendorfs zu richten. 

Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG NRW

Weinfest Bühne Band

Bei öffentlichen Veranstaltungen können aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses von den gesetzlich normierten Ruhezeiten gemäß § 9 und § 10 LImSchG NRW Ausnahmeregelungen getroffen werden.