Panorama Altstadt von Süden

Jugendschutz

Jugendschutz

Bürgermeister Peter Horstmann, Marleen Robers (Ordnungsamt) und Ansgar Westmark (Stadtjugendpfleger) machen auf die kreisweite Kampagne „Du entscheidest“ aufmerksam.

Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, in denen ein gewisses Gefährdungspotential besteht, welches von diesen aber nicht oder nicht richtig eingeschätzt werden kann. 

Maßnahmen nach dem Jugendschutzgesetz erfassen alle Orte, Veranstaltungen und Betriebe, von denen eine mögliche Jugendgefährdung ausgehen kann. Dies sind insbesondere Verkaufsstellen von Alkoholika und Tabakwaren, Zeitschriften, Computerspielen und Videofilmen, Gaststätten und Diskotheken, Spielhallen, aber auch Kinos sowie Märkte jeder Art. Das Ordnungsamt ist für die Kontrollen dieser Orte, Veranstaltungen und Betriebe sowie die sich daraus ergebenden Maßnahmen zuständig. 

Gewerbetreibende und Veranstalter sind verpflichtet, die für ihre Betriebseinrichtung bzw. Veranstaltung geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes auszugsweise durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang in ihrem Betrieb oder am Veranstaltungsort bekannt zu machen. Durch den Aushang der gesetzlichen Bestimmungen ist aber die Pflicht eines Gewerbetreibenden noch nicht erfüllt, sondern er muss sich persönlich oder über seine Angestellten stets vergewissern, dass diese Bestimmungen auch beachtet werden. Er ist berechtigt und sogar verpflichtet, sich von vermeintlich Minderjährigen und ggf. auch von erziehungsbeauftragten Begleitpersonen das Lebensalter oder die Berechtigung zur Aufsicht nachweisen zu lassen.

Die beratende Funktion des Jugendschutzes und die Hilfestellung bei Problemen von und mit Kindern und Jugendlichen werden durch das Jugendamt wahrgenommen.