Kampfmittel

Kampfmittel

Kampfmittelanfragen und Kampfmittelbeseitigung

Bevor der Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort nach Kampfmitteln sucht, muss zwingend ein Antrag auf Luftbildauswertung gestellt und bearbeitet werden. Die Anträge auf Luftbildauswertung sind ausschließlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu stellen. 

Hierfür ist eine E-Mail mit den Plandaten in Form einer gezippten Shape-Datei und der Bitte um Luftbildauswertung an die Ordnungsbehörde der Stadt Warendorf zu senden. Beachten Sie bitte, dass nur Polygone als Geometrietyp im Raumbezugssystem ETRS 1989 UTM Zone 32N (EPSG-Code: 25832) unterstützt werden. Handelt es sich um kleinere Antragsflächen, kann die genaue Fläche auch in Form eines Plans eingereicht werden. Es ist zudem darauf zu achten, dass die Antragsfläche eine Ausdehnung von 1200 m in beiden Richtungen nicht überschreitet. Die Luftbildauswertung erfolgt im Folgenden in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Arnsberg.

Kampfmittelfund

Kampfmittel werden auch viele Jahrzehnte nach dem Ende des 2. Weltkrieges immer noch im Zuge von Bauarbeiten aufgefunden. Hierzu zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Kriegsparteien im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Darüber hinaus werden nicht nur Kampfmittel des 2. Weltkrieges, sondern auch Munition aus heutiger Produktion aufgefunden.

In der Regel können diese Hinterlassenschaften unschädlich gemacht werden. Trotzdem kommt es immer wieder zu Detonationen von Bombenblindgängern mit teilweise drastischen Folgen. Daher müssen Sie sich bei zufälligen Munitions- und Kampfmittelfunden im Stadtgebiet Warendorf umgehend an die örtliche Ordnungsbehörde oder außerhalb der Dienstzeiten an die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) wenden.

Zum Schutz der Allgemeinheit und der eigenen Sicherheit, dürfen die Kampfmittel auf gar keinen Fall berührt werden und müssen an der jeweiligen Fundstelle belassen werden. Weitere Erschütterungen sind zu vermeiden, die Arbeiten sofort einzustellen und der Zugang zur Fundstelle muss gesperrt werden.