Schiedsamt
Die Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt Warendorf gewählt. Ihre Aufgabe ist die Schlichtung von einfachen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B.: Beleidigung, Körperverletzung, Nachbarrechtssachen, Vertragssachen). Sie sollen zwischen den streitenden Parteien schlichten und versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen.
Termine können individuell mit den Schiedspersonen vereinbart werden.
Schiedspersonen in der Stadt Warendorf:
Bezirk 1 (Freckenhorst, Hoetmar, Milte, Einen, Müssingen):
Bezirk 2 (Warendorf):
Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedspersonen siehe auch: