Fettmarkt Luftbild mit Riesenrad

Veranstaltungsgenehmigungen

Veranstaltungsgenehmigungen

Für alle öffentlichen Veranstaltungen, welche im Stadtgebiet Warendorf stattfinden sollen, ist mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung ein Antrag zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu stellen. Dies ist lediglich online mit dem untenstehenden Link möglich.  

Nach der Antragstellung erhalten Sie je nach Veranstaltung eine Gestattung für den Ausschank alkoholischer Getränke, eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine Sondernutzungserlaubnis, eine Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG und/oder eine Marktfestsetzung. 

Die Erlaubnisse und Genehmigungen sind in der Regel kosten- bzw. gebührenpflichtig. 

Symbolbild Gaststätte

Gestattung

zum Ausschank von alkoholischen Getränken bei Veranstaltungen 

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Bandfoto Tanz in den Mai

Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG NRW

zur Nutzung von Tongeräten und Störung der Nachtruhe

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Symbolbild für eine Absperrung

Verkehrsrechtliche Anordnung

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Weihanchtswäldchen Gesamtansicht von oben

Marktfestsetzung

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Kleine Lotterie oder  Ausspielung (Tombola)

Glücksspiel

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Feuerwerk

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Bürgermeister Peter Horstmann, Marleen Robers (Ordnungsamt) und Ansgar Westmark (Stadtjugendpfleger) machen auf die kreisweite Kampagne „Du entscheidest“ aufmerksam.

Jugendschutz

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Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzepten

Sicherheitskonzepte sind maßgeschneiderte Strategien und Maßnahmenplanungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung von Veranstaltungen. Diese Konzepte sind von den Veranstaltern von Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern und Besuchern oder von Veranstaltungen mit besonderem Gefahrenpotenzial zu erstellen. 

Sicherheitskonzepte sollen die Analyse potenzieller Gefahrenquellen, die Festlegung von Präventionsmaßnahmen, die Einbindung von Personal sowie die Koordination mit anderen Organisationen und Behörden umfassen. Das Ziel ist es, dass durch proaktive Sicherheitsmaßnahmen ein sichereres Umfeld geschaffen werden kann. 

Je nach der Veranstaltungsausprägung sind weitere Behörden zu beteiligen. Aus diesem Grund wird für eine rechtzeitige Fertigstellung des Sicherheitskonzeptes empfohlen mindestens 3 Monate vor der Veranstaltungsdurchführung mit dem Amt für Sicherheit und Ordnung Kontakt aufzunehmen. Das Amt für Sicherheit und Ordnung prüft das Sicherheitskonzept in Bezug auf die Schlüssigkeit des Inhaltes und kümmert sich um die Beteiligung der weiteren Organisationen und Behörden.

Weitere Hinweise zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes sowie Musterkonzepte, können auf der Seite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalens abgerufen werden.