Weitere ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Allgemeine Gefahrenabwehr
Die Allgemeine Gefahrenabwehr des Ordnungsamtes umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Ordnung in der Stadt Warendorf aufrechtzuerhalten. Dazu gehören die Prävention, Bewältigung und Minimierung verschiedener Gefahren und Risiken.
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sind:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Angelegenheiten nach dem SchulG NRW
Wenn bei schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen alle Maßnahmen der Beratung und erzieherischen Einwirkung fehlschlagen, findet auf Antrag der Schulleitung eine zwangsweise Zuführung zur Schule statt.
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sind:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Infektionsschutz
Die Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten beim Menschen, die Erkennung frühzeitiger Infektionen und die Verhinderung der Weiterverbreitung sind Teil des Infektionsschutzes. Rechtsgrundlage des Infektionsschutzes ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sind:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Ratten
Ratten gehören nicht gerade zu den Lieblingstieren der Menschen. Das hat einen guten Grund, denn die Nager vermehren sich in rasanter Geschwindigkeit, können Krankheiten übertragen und hinterlassen durch ihre Nagespuren großen Schaden.
Überall, wo der Mensch ihnen Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet, siedeln sich die Nagetiere an. Die Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten und ein großes Angebot an Nahrungsmittelresten, wie sie für Städte charakteristisch sind, lassen die Rattenpopulationen hier beste Lebensbedingungen finden.
Wie Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen können, die Ratte nicht in Warendorf willkommen zu heißen, erfahren Sie im Ratten-Flyer.
Die Rattenbekämpfung in der Kanalisation erfolgt in Warendorf bedarfsorientiert. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Abwasserbetriebes Warendorf.
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sind:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Verkehrsrechtliche Anordnungen für Veranstaltungen
Sobald öffentlicher Straßen-(Verkehrs-)raum für eine öffentliche Veranstaltung (z.B. der Umzug eines Schützenfestes, eine Laufveranstaltung oder eine Straßensperrung für eine Veranstaltung in der Innenstadt) in Anspruch genommen wird, muss hierfür eine Genehmigung der Stadt Warendorf eingeholt werden. Hierzu ist die öffentliche Veranstaltung zunächst anzumelden. Sie können sich auf der Seite der Veranstaltungsgenehmigungen näher informieren und den Antrag zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung stellen.
Ansprechpartner in dieser Angelegenheit sind:
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.