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Einbürgerung

Einbürgerung

Ausländische Staatsangehörige mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen und somit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Bei Ausländern, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen.


Grundsätzliche Voraussetzungen für die Einbürgerung sind:

  • fünf Jahre dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse
  • bestandener Einbürgerungstest
  • finanziell Abgesichert (z. B. keine staatl. Leistungen)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

Bundesministerium des Inneren und für Heimat


Bitte vereinbaren Sie für Anliegen rund um die Einbürgerung einen Termin.

Weitere Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie beim Landkreis Warendorf:

Einbürgerungsbehörde

Waldenburger Str. 2

48231 Warendorf